Arbeitserziehungslager (AEL) dienten laut Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei
und des Sicherheitsdienstes vom 28. Mai 1941 "ausschließlich zur Aufnahme von
Arbeitsverweigerern und arbeitsunlustigen Elementen, deren Verhalten einer
Arbeitssabotage gleichkommt"
.
Dazu ein Zitat von Ernst Kaltenbrunner, Chef der Sicherheitspolizei vom Mai 1944:
"Zunächst darf ich feststellen, dass die Arbeitserziehungslager der Sicherheitspolizei
alles andere als ein Erholungsaufenthalt sind. Die Arbeitsbedingungen und
Lebensverhältnisse sind im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager"
.
[Quelle ]